Sterbefall im Gemeindebereich:
Zuständig: Gemeindeverwaltung oder Standesamt am Sterbeort
a) Beurkundung:
Todesbescheinigung des Arztes
Geburts-/ Heiratsurkunde
Persönliches Erscheinen eines Familienangehörigen oder des Bestatters erforderlich
b) Friedhofsangelegenheit:
Vor Kontaktaufnahme mit Pfarramt ist Rücksprache mit der Gemeinde Arberg erforderlich (Bestattungstermin)!